Uns besuchen schulpflichtige Kinder, wohnhaft im westlichen Teil des Landkreises Rostock, bei denen auf Grundlage von Langzeitbeobachtungen und Tests Bedarfe im Bereich geistige Entwicklung diagnostiziert wurden. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern definiert die Schülerschaft folgendermaßen:
„In die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, deren Lernmöglichkeiten und Entwicklungsfähigkeiten erheblich unter denen gleichaltriger Schülerinnen und Schüler liegen und die in anderen Förderschulen wegen ihrer Behinderung nicht oder nicht hinreichend gefördert werden können. Diese Schule nimmt auch mehrfachbehinderte Schülerinnen und Schüler auf, wenn sie hier voraussichtlich am besten gefördert werden können. Eine Benotung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler erfolgt in der Regel nicht. Die Zeugnisse haben die Form eines Berichtes und geben Auskunft über den Stand der Entwicklung, die Leistungsfähigkeit und die Persönlichkeit der Schülerin oder des Schülers.“
An der Regenbogenschule werden über 70 Jungen und Mädchen im Alter von 6 bis 18 Jahren unterrichtet. Die Klassenverbände haben eine Größe von 7 bis 9 Schulkindern. Die Zuordnung erfolgt anhand pädagogischer Gesichtspunkte, wie den individuellen Lernbedürfnissen und sozialen Aspekten. Im Laufe ihrer Schulzeit wechseln die Kinder von der Primastufe (Klasse 1-4) in die Sekundarstufe (5-9), später Berufsschulstufe (10-12). Die Kinder und Jugendlichen erleben den Klassen- und Teilgruppenunterricht, lernen in Klassen übergreifenden Mathematik- und Deutschkursen. Parallelklassen haben häufig gemeinsam Sport- und Musikunterricht. Abgestimmt auf die Lernbedürfnisse finden Einzelförderungen statt. Schülerinnen und Schüler mit schweren Mehrfachbehinderungen erleben täglich feste Rituale im Morgenkreis. Die Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung:
• ist Lebensraum, in dem die Schüler lernen zu spielen, zu lernen, zu arbeiten, sich zu versorgen, Gemeinschaft zu erleben, Freizeit zu gestalten, zu wohnen, aber auch für sich sein zu können.
• gibt Lebenshilfen, indem sie lebenspraktische Tüchtigkeit und Lebenszutrauen als wesentliche Zielrichtungen von Erziehung und Unterricht verfolgt.
• ist eine Einrichtung zur sozialen Eingliederung, indem sie das Gemeinschaftserleben im Rahmen des Schulalltages fördert, die Schüler mit außerschulischen Personen und Gruppen in Kontakt bringt und selbst für Kontaktangebote von außen offen ist.