Schülerschaft

Die Adressaten sind schulpflichtige Kinder, wohnhaft im westlichen Teil des Landkreises Rostock, bei denen auf Grundlage von Langzeitbeobachtungen und Tests Bedarfe im Bereich geistige Entwicklung diagnostiziert wurden. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern (MBWK) (o. J.) definiert die Schülerschaft folgendermaßen:

„In die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, deren Lernmöglichkeiten und Entwicklungsfähigkeiten erheblich unter denen gleichaltriger Schülerinnen und Schüler liegen und die in anderen Förderschulen wegen ihrer Behinderung nicht oder nicht hinreichend gefördert werden können. Diese Schule nimmt auch mehrfachbehinderte Schülerinnen und Schüler auf, wenn sie hier voraussichtlich am besten gefördert werden können. Eine Benotung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler erfolgt in der Regel nicht. Die Zeugnisse haben die Form eines Berichtes und geben Auskunft über den Stand der Entwicklung, die Leistungsfähigkeit und die Persönlichkeit der Schülerin oder des Schülers.“ (o. S.)

Die Einrichtung wird von 72 Jungen und Mädchen im Alter von 6 bis 20 Jahren besucht. Die Klassenverbände haben eine Größe von 7 bis 9 Schülern. Die Zuordnung erfolgt anhand pädagogischer Gesichtspunkte, wie den individuellen Lernbedürfnissen, und sozialer Aspekte.